Klage vorm Verwaltungsgericht zum Denkmalschutz des Prozessionswegs

Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser unseres Blogs,

mit Erstaunen und Irritation lese ich heute morgen in der Terminvorschau für den Juni 2022 des Verwaltungsgerichtes Münster folgende Mitteilung:


Donnerstag, 9. Juni 2022, 10:15 Uhr, Saal I

Aktenzeichen: 2 K 611/20

Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen  ./. Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster

Denkmalschutzrecht

Der Kläger begehrt die Aufhebung der Unterschutzstellung des ehemaligen Prozessionsweges zwischen Münster und Telgte in seinem Verlauf als Denkmal. Zur Begründung führt er im Wesentlichen an: Er sei infolge der ihm nach dem Grundgesetz im Auftrag des Bundes obliegenden Verwaltung von Bundesstraßen des Fernverkehrs zur Führung des Prozesses befugt. Auch wenn auf beiden Seiten des Verfahrens das Land Nordrhein-Westfalen stehe, liege kein unzulässiger Insichprozess vor. Der Bescheid der Bezirksregierung Münster über die Eintragung in die Denkmalliste sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten. Die Grundstücke des Prozessionsweges befänden sich in seinem Eigentum. Er plane den vier-streifigen Ausbau der Bundesstraße 51 zwischen Münster und Telgte, der eine Inanspruchnahme des ehemaligen Prozessionsweges bedinge. Der Prozessionsweg erfülle in seinem Verlauf nicht die Denkmaleigenschaft. Weder sei der konkrete Verlauf einer Straßentrasse denkmalfähig noch bestehe an der Erhaltung und Nutzung des Weges ein öffentliches Interesse. Demgegenüber ist die Bezirksregierung Münster unter anderem der Auffassung: Bei dem Prozessionsweg in seinem Verlauf zwischen der  Stadtgrenze Münster/Telgte und dem Feldweg in der Telgter Gemarkung Kloßkamp, bestehend aus der Wegetrasse und den säumenden Linden sowie den bereits unter Denkmalschutz stehenden Bildstöcken, handele es sich um ein Denkmal. Dass der Weg heute möglicherweise nicht mehr für Prozessionen genutzt werde, sei für die Denkmaleigenschaft nicht relevant. An der Erhaltung und Nutzung des Prozessionsweges bestehe ein öffentliches Interesse, weil er als alte überregionale Handels- und Wegeverbindung zwischen Münster und Telgte für die Stadt Telgte ortsgeschichtlich bedeutend sei.


Was soll dieser Schritt von Straßen.NRW?

Wir können auf der Website von Straßen.NRW lesen, und die Vertreter:innen von Straßen.NRW teilen es auch seit geraumer Zeit in Gesprächen mit, dass sie den B51-Abschnitt Münster-Telgte aus den aktuellen Planungen herausgenommen haben bzw. die Planungen aktuell nicht weiter verfolgen. Ist Straßen.NRW wirklich das negative Paradebeispiel einer deutschen Scheuklappen-Behörde, ist das hier ein wirklich nicht witziger Schildbürgerstreich?

Das Land NRW hat momentan sehr, sehr viel zu tun mit der Instandsetzung maroder Infrastruktur – es fehlt an allen Ecken und Enden, es bröckelt an allen Ecken und Enden! Und da gehen Vertreter:innen eines Landesbetriebes tatsächlich her und ziehen dieses Ding mit dem Denkmalschutz gerichtlich durch? Sie binden damit zusätzlich noch Kräfte anderer Behörden, der Bezirksregierung und des Verwaltungsgerichtes!

Es ist wirklich nicht zu fassen, dass Straßen.NRW und auch das vorgeordnete Verkehrsministerium in Düsseldorf diesen Schritt weiter gehen. Sie könnten mit Anstand und Würde aus diesem sicherlich schon vor längerer Zeit und unter anderen Vorzeichen stehenden eingeschrittenen Weg ausscheren und den veränderten Gegebenheiten damit Tribut zollen. Das hätte Charakter, Verantwortungsbewusstsein und stände außerdem im Zeichen der „Erhaltung der  Schöpfung“ – einem der so gern benutzten Schlüsselsätze unseres Ministerpräsidenten Hendrik Wüst.

Ich empfinde dieses Vorgehen der (noch amtierenden alten) Landesregierung als Schlag gegen Vernunft, Ehrlichkeit und Zeitgeist. Ich bin gespannt, wie die neue Landesregierung in dieser Hinsicht agieren wird.

Mit vielen Grüßen

Maria Odenthal-Schnittler
Vorsitzende der Bürgerinitiative B51 Telgte e. V.