Urteil des Verwaltungsgerichts Münster i. S. Denkmalschutz des Prozessionsweges

Wie mittlerweile hinlänglich bekannt, hat das Verwaltungsgericht Münster den Denkmalschutz für den Prozessionsweg zwischen Münster und Telgte bestätigt. In dem bemerkenswerten Urteil wird die Entscheidung sehr umfassend erläutert und begründet.  Den kompletten Wortlaut des Urteils mit dem Aktenzeichen K 611/20 finden Sie hier:  Verwaltungsgericht Münster AZ K 611/20