Sehr geehrte Leserinnen und Leser unseres Blogs,
wir haben auf der Website des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE), der von der Bundesregierung 2001 berufen wurde und dem 15 Pesonen des öffentlichen Lebens angehören, folgende Stellungnahme (siehe Link unten) vom 20.11.2020 gefunden.
Diese Stellungnahme ist an den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung zur Sitzung am 15.02.2021 gerichtet.
Wie die/der interessierte LeserIn sicherlich an einem bestimmten Satz gleich im ersten Abschnitt des Textes erkennen wird, ist auch Münsters Oberbürgermeister, Markus Lewe, Mitglied im RNE.
Einige Sätze möchten wir Ihnen hier präsentieren – sie reflektieren unser bürgerschaftliches Engagement und ermuntern uns dazu, weiterhin für den Erhalt der Zweispurigkeit der B51 zwischen Münster und Telgte und damit für den Erhalt von Natur- und Kulturgütern und für eine unversehrte, gewachsene Landschaft zu argumentieren und einzustehen.
Hier in Telgte, dessen Rat sich einstimmig gegen den geplanten Ausbau ausgesprochen hat, ist der Austausch zwischen allen Parteien und der Zivilgesellschaft wirklich vorbildlich, demokratisch orientiert und transparent. Dafür sind wir als Bürgerinitiative besonders dankbar.
Mit herzlichen Grüßen
Der Vorstand der Bürgerinitiative B51 Telgte e. V.
Kommunen als zentrale Akteure nachhaltiger Entwicklung
Die großen Ziele können nur durch ein Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen sowie der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft erreicht werden – durch ein „Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“ als Transmissionsriemen der Transformation. Es geht um die Enkeltauglichkeit unserer Lebens-und Wirtschaftsweise.
Die politisch vereinbarten Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Biodiversität, Klimaschutz, Mobilität und soziale Gerechtigkeit sind ohne starke Beiträge der kommunalen Ebene nicht zu erreichen.
Eine besonders wichtige Rolle der Kommunen besteht darin, Initiativen der Zivilgesellschaft zu bestärken bzw. Raum zu geben sowie alle Bürger*innen bei den anstehenden Transformationsprozessen einzubinden und zum aktiven Mitwirken anzuregen. Die Kommunen sind näher an den Menschen dran, können durch Partizipationsangebote den Bürger*innen unmittelbare Mitwirkungsmöglichkeiten bieten und damit deren Engagement und Ideen viel besser einbinden als dies auf Bundes- oder Länderebene möglich ist.
Die nachhaltige Kommune ist eine gerechte, grüne und produktive Kommune im Sinne der Leipzig Charta 2020.
Sie ist am Gemeinwohl orientiert und leistet mit ihrer Ausrichtung an einer Nachhaltigkeitsstrategie einen zentralen Beitrag zur Daseinsvorsorge für die Menschen in der Kommune.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung appelliert daher an Bund und Länder, den Kommunen nicht nur eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der globalen, deutschen und Länder-Nachhaltigkeitsziele zuzuschreiben, sondern die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommunen systematisch zu verbessern.
Negative Effekte von bundespolitischen Maßnahmen auf die Nachhaltigkeitssituation in den Kommunen (z. B. Subventionen des Bundes, die umweltschädliche Mobilitätsentwicklungen in den Kommunen befördern und bauplanungsrechtliche Regeln, die einer Zersiedlung Vorschub leisten) müssen abgestellt werden
Der Nutzen öffentlicher Infrastrukturinvestitionen muss in Zukunft unter Berücksichtigung des Klimawandels und der Biodiversitätskrise, der demografischen Veränderungen und der Klima-und Nachhaltigkeitsziele bewertet und langfristige Folgekosten berücksichtigt werden. Diesen Investitionen könnte eine vorgeschaltete Nachhaltigkeitsbewertung zu Grunde liegen (inkl. einer Lebenszykluskostenbetrachtung).
Hier der vollständige Text der Stellungnahme: