Kleine Anfrage an den Landtag NRW

Diese kleine Anfrage wurde im Landtag in Düsseldorf gestellt und bezieht sich auf den geplanten Ausbau unserer Straße, da das Verkehrsministerium anscheinend nicht gewillt ist, auf Anfragen der Städte und auch der BI B51 Telgte hinsichtlich des einstimmigen Ratsbeschlusses der Stadt Telgte (gegen den Ausbau der B51 auf Telgter Gebiet) einzugehen oder sich dazu zu äußern.

 

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

17. Wahlperiode

Drucksache 17/10922

 09.09.2020

Kleine Anfrage 4297

 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vierspuriger Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte

 Der Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vordringlicher Bedarf eingestuft und soll von zwei auf vier Spuren erweitert werden. Laut Straßen.nrw befindet sich das Projekt zurzeit in der Entwurfsplanung.

Mittlerweile gibt es in der Region große Widerstände gegen die Ausbaupläne, da sowohl eine komplette doppelreihige Lindenallee als auch denkmalgeschützte Bilderstöcke entlang eines historischen Prozessionsweges dem Ausbau zum Opfer fallen würden. Außerdem hat das Projekt einen schlechten Nutzen-Kosten-Quotient und verstößt gegen die Klimaschutzziele des Bundes und des Landes NRW. Deshalb haben sich sowohl der Rat der Stadt Münster mehrheitlich als auch der Rat der Stadt Telgte einstimmig gegen den vierspurigen Ausbau ausgesprochen.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das Ausbauprojekt der B51 zwischen Münster und Telgte hinsichtlich der Folgen für den Klimaschutz, Naturschutz und Denkmalschutz?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Ausbaupläne gegen den erklärten Willen der Bevölkerung vor Ort und der kommunalen Beschlussgremien durchgesetzt werden müssten?
  3. Wird die Landesregierung Straßen.nrw auffordern, die laufenden Planungen für das Ausbauprojekt der B51 zwischen Münster und Telgte gemäß den Beschlüssen der Städte Münster und Telgte zu stoppen oder zumindest vorläufig auszusetzen?
  4. Wird die Landesregierung vor dem Hintergrund der Beschlusslagen der Städte Münster und Telgte den Bund um eine Herausnahme der Ausbauprojekte der B51 Münster/ Münster-Handorf und Münster/Handorf-Telgte aus dem Bundesverkehrswegeplan ersuchen?
  5. Wird die Landesregierung Straßen.nrw auffordern, eine entsprechende Untersuchung und Planung für eine Netzlösung der verkehrlichen Probleme zwischen Münster und Telgte aufzunehmen mit dem Ziel, Verkehre auf andere Verkehrsträger zu verlagern?

Arndt Klocke

 

Datum des Originals: 09.09.2020/Ausgegeben: 10.09.2020