Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz 24. März 2021 ist auf der Website vollständig veröffentlicht:
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20
Wortlaut aus der Pressemitteilung des BVerfG vom 29. April 2021:
„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“
Der Bundesregierung wird mit diesem Urteil klar gemacht, dass sie nicht mehr wie bisher auf dem Anlauf trippeln kann, sondern dass sie springen muss.
Die Bürgerinitiative B51 Telgte startete mit dem Ziel, das verkehrspolitisch und ökologisch unsinnige Projekt „Vierspuriger Ausbau der B51 zwischen Handorf und Telgte“ zu verhindern. Schon früh haben wir anhand dieser Verkehrsplanung erkannt, dass die Politik der Bundesregierung offensichtlich in der Klimapolitik Wasser predigt und Wein trinkt.
Wir haben deshalb schon sehr früh unseren Blick von unserer Straße auf die politischen Hintergründe gelenkt. Wir waren schon vor diesem Urteil siegesgewiss und sind es jetzt noch mehr.
Wer der Jugend ein Recht auf Zukunft zubilligt, wie explizit das Bundesverfassungsgericht, der muss jetzt das Ruder herumreißen und dann kommen wir von den unverbindlichen Beteuerungen zu konkreten Handlungen. Das Projekt, mit dem wir unseren Lernprozess begonnen haben, wird dazugehören.
Dr. Werner Allemeyer