Änderung des Regionalplanes Münsterland

Liebe Mitglieder der BI B51 Telgte, liebe Interessierte unseres Blogs,

ein sehr aktuelles und in der Öffentlichkeit etwas „stiefmütterlich“ behandeltes Thema ist die momentan noch im Entwurf vorliegende Änderung des Regionalplanes Münsterland.

Was ist der Regionalplan Münsterland, wer stellt ihn auf, was bedeutet er für unser Anliegen und warum gehen wir hier überhaupt auf ihn ein?

Regionalplan Münsterland

  • „Regionalpläne sind Raumordnungspläne. Die Regionalpläne in Nordrhein-Westfalen regeln in den Grundzügen die zukünftigen Flächennutzungen für ihre Geltungsbereiche. …. Ein Regionalplan ist ein integriertes räumliches Entwicklungskonzept. Er wirkt zugleich als Landschafts- und forstlicher Rahmenplan.“

(https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/faq/index.htm

  • Der Regional­plan Münsterland wird in der Regel für einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren erstellt. Er beinhaltet beispielsweise kommunale Entwicklungsmöglichkeiten, Erfordernisse zum Schutz von Landschaft und Natur oder weist Flächen für Windkraftanlagen aus.
  • Somit legt ein Regionalplan „die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. In ihm werden Schwerpunkte für die Siedlungsentwicklung und schützenswerte Freiraumbereiche festgelegt. Ebenso trifft er Aussagen:
  • zum Klimawandel,
  • zur Kulturlandschaftsentwicklung,
  • zur Sicherung der Rohstoffversorgung,
  • zur Versorgung und Entsorgung sowie
  • zum Verkehr.“

(https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/faq/index.htm

 

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Regionalrat

  • Der Regionalrat ist für die Regionalplanung im Münsterland verantwortlich. Die Geschäfts­stelle des Regionalrats ist bei der Bezirksregierung angesiedelt. Mit der Bezirksregierung berät der Regionalrat unter anderem die strukturwirksamen Förderprogramme des Landes.
  • Eine wichtige Aufgabe ist im Rahmen der Strukturpolitik des Münsterlandes die verkehrs- und städtebauliche Entwicklung in der Region. Der Regionalrat beschließt die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung, die jährlichen Ausbauprogramme für Landes­straßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau. Dabei bündelt der Regionalrat die Interessen der Städte, Gemeinden und Kreise und berücksichtigt den unter­schiedlichen Bedarf beim Ausbau der Infrastruktur des Münsterlandes.
  • Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Die Sitzungen werden von der Bezirksregierung vorbereitet und begleitet.

Ø  Zusammensetzung des Regionalrats

  • Der Regionalrat Münster setzt sich aus 32 Mitgliedern zusammen. 17 von ihnen sind stimmberechtigt und vertreten die Kommunen des Bezirks im Münsterland.
  • Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 13.09.2020 stellt die CDU mit acht Mitgliedern die stärkste Fraktion im neuen Regionalrat, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind jeweils mit vier Mitgliedern und die FDP ist mit einem Mitglied vertreten. Die stimmberechtigten Mitglieder werden über die Kreistage gewählt bzw. über Reservelisten berufen.
  • Die 15 beratenden Mitglieder werden aufgrund von Vorschlägen von Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Sport- und Naturschutzverbänden und Gleichstellungsstellen vom Regionalrat gewählt. Auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und die kreisfreie Stadt Münster sind vertreten.

(https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/faq/index.htm

 

Änderung des Regionalplans Münsterland

  • Bei Regionalplanverfahren, Regionalplanänderungsverfahren oder Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen aktuelle Infor­mationen, damit die Planungen und Verfahrens­schritte für sie transparent und nachvollziehbar sind.
  • Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss das formelle Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland eingeleitet, um diesen an die Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW), den neu aufgestellten Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) und weitere gesetzliche Novellierungen anzupassen. 
  • Vom März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 können die Planunterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingesehen und heruntergeladen werden.

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Bis hierher, liebe Interessierte, die Grundlagen für unseren Beitrag am heutigen Tag.

Kommen wir jetzt zu den Punkten, die in der aktuellen Änderungsfassung für uns als Bürgerinitiative B51 Telgte e.V. von Bedeutung sein könnten.

  • In den Textlichen Festlegungen des Entwurfs der Neufassung des Regionalplans Münsterland finden wir folgende Passagen:

auf Seite 156 unter Punkt 4. Straßenverkehr

 

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und auf Seite 157 unter Erläuterungen und Begründung:

 

„……. Probleme bereiten hingegen auf absehbare Zeit noch die unzureichenden Straßenverbindungen in der West-Ost-Relation. Zwar berühren mit der A30 und der A2 wesentliche Magistralen das Münsterland in seinen nördlichen bzw. südöstlichen Randbereichen; im zentralen Münsterland fehlt es jedoch nach wie vor an leistungsfähigen durchgängigen Straßenverbindungen in Richtung Westmünsterland (und weiter Richtung Niederrhein -Gelderland) bzw. Ostwestfalen. Daher liegt ein Fokus auf den in der Bedarfsplanung seit langem als vordringlich anerkannten Maßnahmen zum Ausbau der B 67 (Teilabschnitt Reken – Dülmen), der B51 (Umgehungsstraße Münster und Teilabschnitt Münster – Telgte) und der B64 (Ortsumgehungen Warendorf und Beelen).“

 

  • In den Planunterlagen (s. Anhang 1) des Entwurfs der Neufassung des Regionalplans Münsterland gibt es keinerlei Änderungen oder Ergänzungen, die auf einen geplanten Ausbau hindeuten.

Was bedeutet das für uns?

In der Tat wird auch in dieser vom Regionalrat vorliegenden Textfassung die Bedeutung einer leistungsfähigen Ost-West-Verbindung durch das östliche Münsterland hervorgehoben und in den größeren Infrastrukturplan eingebunden. Ganz allgemein wird dabei auf eine Fertigstellung u.A. der B51 hingewiesen (Anmerkung der BI: Was ist hier eigentlich gemeint? Es gibt schon lange die B51, auch befahrbar!).

Dass ein Fokus auf die in der Bedarfsplanung festgelegten Maßnahmen besteht, ist hinlänglich seit 2016 bekannt. Damit kommt nichts Neues vom Regionalrat, es werden lediglich die bestehenden gesetzlichen Verhältnisse wiedergegeben. So ist die momentane gesetzliche Lage.

Der Regionalrat hat in seiner neu vorgeschlagenen Fassung des Regionalplanes Münsterland also die bestehende gesetzliche Lage unkommentiert übernommen. In den vorgestellten Plänen wird nicht auf einen geplanten Ausbau eingegangen. 

Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass die textliche Festlegung wenig innovativ und recht verschlossen gegenüber einer von fast allen Seiten geforderten ökologisch-ökonomischen Transformation im Verkehrssektor ist.

Kurz gefasst kann festgehalten werden: Weiter so wie bisher – woher kennen wir das nur?

Da es sich um eine den Gegebenheiten entsprechende und komplett und detailierte Absichtserklärung des Regionalrates handelt und keinerlei Hinweise auf einen Ausbau in der Karte vorhanden sind, sieht der Vorstand der BI B51 Telgte keine Veranlassung, mit Einsprüchen oder Eingaben gegen diese Fassung vorzugehen.

Trotzdem machen wir u.A. hier an dieser Stelle deutlich, dass wir als stakeholder Bürgerinitiative B51 Telgte überhaupt nicht verstehen können, dass der Regionalrat sich der politisch vorliegenden Situation – die direkt betroffenen Städte Münster und Telgte haben sich gegen den geplanten Ausbau gestellt – und einer allgemein akzeptierten geforderten Transformation derart verschlossen und taub gegenüber verhält.

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Abschließend noch weitere Informationen:

  • Planunterlagen neuer Siedlungs- und Gewerbegebiete in und um Telgte (s. Anhang 2-7; Anhang 2-5 sind Wohngebiete, Anhang 6 und 7 sind Gewerbegebiete))
  • vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 können die Planunterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingesehen und heruntergeladen werden. Alle Informationen finden Sie auf folgender Seite:

https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/regionalplan_muensterland/index.html

Diese Seite ist auch auf den Internetseiten der Kreise Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de), Borken (www.kreis-borken.de), Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de), Warendorf (www.kreis-warendorf.de) sowie der kreisfreien Stadt Münster (www.stadt-muenster.de) verlinkt. Weiterhin können die Planunterlagen auf der Internetseite des Regionalrates Münster (Sitzungsvorlage: 35/2022) abgerufen werden.

Regionalrat Münster (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)

  • Und hier für diejenigen, die sich selber noch intensiver in diese Materie einarbeiten möchten, zwei Links:
  • https://beteiligung.nrw.de/portal/brms/beteiligung/themen/1002456
  • https://www.regionalrat-muenster.nrw.de/
  • Die öffentlichen Sitzungen des Regionalrates finden in der Regel in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung Münster statt:

Die Sitzungstermine für 2023 sind/waren folgende:

  • Quartal: Montag, 20. März 2023 9:30 Uhr
  • Quartal: Montag, 19. Juni 2023 09:30 Uhr
  • Quartal: Montag, 25. September 2023 09:30 Uhr
  • Quartal: Montag, 11. Dezember 2023 09:30 Uhr